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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2007 - L 6 U 381/03 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
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- BSG, 05.08.1993 - 2 RU 34/92
Gewährung von Verletztenrente infolge eines erlittenen Arbeitsunfalls - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2007 - L 6 U 381/03
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) können durch ärztliche Eingriffe hervorgerufene Gesundheitsstörungen mittelbare Unfallfolgen sein (vgl BSG Urteil vom 5. August 1993, 2 RU 34/92 mwN).Es kann, auch nach dem Schutzzweck der anzuwendenden Norm, sich nicht um ein unversichertes privates Risiko handeln, wenn der aufgrund eines Arbeitsunfalls vorgenommene körperlich schädigende diagnostische oder therapeutische Eingriff ärztlich nicht indiziert ist und/oder der Gesundheitsschaden auf einen Kunstfehler zurückzuführen ist (BSG Urteil vom 5. August 1993, aaO).
Ist die ärztliche Handlungstendenz durchgängig darauf gerichtet, Unfallfolgen zu behandeln, so sind auftretende Komplikationen oder Gesundheitsschäden vom Risikobereich der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst und als mittelbare Unfallfolgen zu entschädigen (BSG Urteil vom 5. August 1993, aaO).
Entgegen der Ansicht der Beklagten sind die im Urteil des BSG vom 5. August 1993 (a.a.O.) dargelegten Grundsätze im vorliegenden Fall anwendbar.
- BSG, 04.11.1981 - 2 RU 39/80
Arbeitsunfall - Mittelbare Unfallfolge - Feststellung weiterer Unfallfolgen - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2007 - L 6 U 381/03
Erleidet ein Verletzter bei einem ärztlichen Eingriff zur Klärung des Ausmaßes der durch einen Arbeitsunfall verursachten Folgen Gesundheitsstörungen, so sind diese als mittelbare Unfallfolgen zu entschädigen, auch wenn dieser Eingriff objektiv zur Feststellung weiterer Unfallfolgen nicht geführt hat (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59). - LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 6 U 189/00
Anspruch auf Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; Verdrehen des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2007 - L 6 U 381/03
Denn nach den Ausführungen des Dr Q. in dessen - in einem anderen Rechtsstreit erstattetem und in das Verfahren eingeführtem - Gutachten vom 30. Januar 1997 (vgl dazu auch Urteil des Senats vom 15. Mai 2003, L 6 U 189/00) treten Staphylokokken-Infektionen innerhalb kürzester Zeit nach dem Einstich auf, und zwar binnen weniger Tage. - BSG, 17.05.1962 - 11 RV 398/61
Feststellung weiterer Schädigungsfolgen und Gewährung einer Rente wegen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2007 - L 6 U 381/03
Eine Einstandspflicht der Beklagten für die Folgen der Punktion wäre nur dann ausgeschlossen, wenn Dr F. "so unsachgemäß und gegen alle ärztliche Erfahrung gehandelt hat, dass man von einem außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegenden, völlig ungewöhnlichen Vorgang sprechen muss" (BSGE 17, 60, 62).